Freitag, 29. Mai 2020

Sachverständiger, "Grundlegende Denkfehler bei Mietinteressenten, sie wie folgt.".


Folgende Punkte lassen sich vorläufig, ja, erwähnen:

  • Investitionssumme ist vom Eigentümer bei Finanzamt voranzumelden.
  • Dies war Erben und Fruchtnießern, so auch der Bericht von Hofer Immobilientreuhand GmbH, nicht bekannt.
  • Möglicherweise wurde dies sogar mit Mietern, ja, im Vorsatz so gemacht.
  • Dies ist bei meinem Eindritteleigentum eben nicht so gemacht, weshalb es bei den anderen zu so großen Unstimmigkeiten kam.
  • Erklärungen zu Anmeldung von Investitionssummen sind wie folgt von mir erfolgt.
  • Nur wenn Investitionen angemeldet sind, können spätere Hauptmieten diese in der Korrektheit erklären.
  • Sprich, die Gegenrechnung einer Investition ist eben die Hauptmiete, die dadurch dem Mieter ermöglicht wird.
  • Es überrascht, dass man dies in Wien zum wiederholten Male, ja, trotz aller Möglichkeiten dieser Stadt nicht wusste.

Spätere Ausführungen können folgen.

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