Folgende Punkte lassen sich vorläufig, ja, erwähnen:
- Investitionssumme ist vom Eigentümer bei Finanzamt voranzumelden.
- Dies war Erben und Fruchtnießern, so auch der Bericht von Hofer Immobilientreuhand GmbH, nicht bekannt.
- Möglicherweise wurde dies sogar mit Mietern, ja, im Vorsatz so gemacht.
- Dies ist bei meinem Eindritteleigentum eben nicht so gemacht, weshalb es bei den anderen zu so großen Unstimmigkeiten kam.
- Erklärungen zu Anmeldung von Investitionssummen sind wie folgt von mir erfolgt.
- Nur wenn Investitionen angemeldet sind, können spätere Hauptmieten diese in der Korrektheit erklären.
- Sprich, die Gegenrechnung einer Investition ist eben die Hauptmiete, die dadurch dem Mieter ermöglicht wird.
- Es überrascht, dass man dies in Wien zum wiederholten Male, ja, trotz aller Möglichkeiten dieser Stadt nicht wusste.
Spätere Ausführungen können folgen.
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