Freitag, 29. Mai 2020

Sachverständiger, "Je nach Mietinteressent ist dies abzuwägen.".


Folgende Punkte lassen sich vorläufig, ja, erwähnen:

  • Die Kosten, sie sind durchaus als solche mit konkreten Beträgen zu nennen.
  • Dies ist an und für sich gängige Praxis, sei es nun privat, öffentlich oder in sonstiger Form.

Spätere Ausführungen können folgen. 

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